"So sollen Lehrer auf Miniröcke und Pornobilder reagieren" - ich ignoriere einmal, dass nur die männliche Form geschrieben steht - ist ein Artikel aus dem heutigen Tagi. Der Dachverband der Schweizer Lehrer (LCH) hat seinen Ratgeber aus dem Jahr 2008 überarbeitet und gibt Lehrkräften wertvolle Tipps im Umgang mit Schülerinnen und Schülern in einem sich immer schneller verändernden Umfeld.
Vorneweg 1: Die folgenden Gedanken stammen von einer männlichen Lehrkraft auf der Sekundarstufe 2, welche sich womöglich nicht oder nur bedingt auf die obligatorische Schule übertragen lassen. Vorneweg 2: Wir haben als Lehrkraft einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, auch sollten wir einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts gewährleisten können. Vorneweg 3: Analogien mit anderen Ländern (in den USA funktionieren Schuluniformen, Finnland ist PISA-Chef und daher ist in der Schweiz darauf zu achten, dass... etc.) sind immer zu vermeiden. Man schaut besser auf den Einzelfall. Vorneweg 4: Ebenso sind Überlegungen wie "früher war alles besser", "zu meiner Zeit", "im Zeitalter des Stocks" zu umschiffen und lieber auf heutige Gegebenheiten zu achten. Vorneweg 5: Aussagen wie "Es ist an den Eltern, die Kinder zu erziehen und daher..." mögen gut tönen, sind für den eigenen Unterricht aber selten hilfreich... Vorneweg 6: Kleidung und Accessoires bedeuten immer Persönlichkeit und Individualität, auch definieren sich viele Jugendliche durch ihren Stil, weswegen dieser zu respektieren ist: Ich kann, darf und will einer 19-Jährigen nicht vorschreiben, wie sie sich anzuziehen hat. 1) Das Berühren von SchülerInnen ist für eine Lehrkraft in jedem Falle tabu, auch wenn es ums Trösten, Mitfreuen, Mittanzen etc. gehen sollte. Im Rahmen einer bestandenen Maturaprüfung ist abklatschen aber immer toll... 2) Bei allzu freizügig angezogenen Schülerinnen (wenn man solches feststellt, hat man ja bereits verloren!) schaut man am besten aus dem Fenster und denkt an die Resultate der Gruppenarbeit, "Faust"-Zitate oder administrative Dinge, die noch zu erledigen sind. 3) Wenn Smartphones nicht im Unterricht verwendet werden, dann sollte eine Aufforderung, dieses wegzulegen, genügen. Bei mehrmaligem Auffordern kann das Smartphone für die restliche Dauer des Unterrichts konfisziert werden. 4) Die Inhalte von Schüler-Smartphones sind für Lehrer in jedem Falle tabu. Wird die Lehrperson Zeuge eines Verstosses gegen den Datenschutz, so kann der fehlbare Schüler darauf angesprochen werden. 5) Ich habe keinen facebook-account. Bei Anfragen auf Twitter schaue ich darauf, dass die SchülerInnen erwachsen sind oder meinen aktuellen Unterricht nicht mehr besuchen. 6) Für mich ist weebly ziemlich zuverlässig, ausserdem taucht die Seite nicht auf den "verdächtigen" Seiten und Datenspeichern des LCH auf. 7) Carte blanche. Und abschliessend: Der gesunde Menschenverstand sollte in jedem Falle über übereifrige Juristen, übersensible SchülerInnen und überfürsorgliche Eltern triumphieren.
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Dezember 2022
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